1. Allgemein angebotene Dienstleistungen des Anbieters stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Sie laden den Kunden nur ein, dem Anbieter ein verbindliches Angebot zu machen.
2. Der Vertrag zwischen dem Anbieter und Kunden kommt zustande, wenn sich beide über den Vertragsschluss einig sind und dies übereinstimmend erklären. Die Erklärungen bedürfen keiner speziellen Form. Der Vertrag kann daher z. B. in einer Videokonferenz, per Chat, Telefon, E-Mail, Fax oder schriftlich geschlossen werden, z. B. durch Bestätigung eines per E-Mail oder Messenger übersandten Angebots in Textform. Der Kunde willigt ein, dass der Anbieter das Telefonat, die Video-Konferenz oder den Chat zu Beweis- und Dokumentationszwecken nur aufzeichnet nach vorheriger separater schriftlicher Einwilligung des Kunden, die jederzeit widerruflich ist.
3. Sofern der Kunde ein Angebot unterbreitet, kommt der Vertrag durch Annahme des Angebots durch den Anbieter zustande, indem dieser dem Kunden eine Bestätigung in Textform oder die Anmeldedaten für ein vom Anbieter bereitgestelltes Kundenportal übersendet.