Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Kunden von IM Leads
-Paul Brandhuber, Einzelunternehmer
Abschnitt A – Allgemeine Bedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge von Paul Brandhuber – nachstehend „Anbieter“ genannt – und ihren Kunden. 2. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. 3. Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer und Kaufleute im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde steht dafür ein, dass dies bei ihm zutrifft und er die Leistungen des Anbieters ausschließlich zum Aufbau oder dem Ausbau einer gewerblichen oder nebengewerblichen Tätigkeit bucht. 4. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters in der Fassung zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung.
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
1. Der verbindliche Umfang der vom Anbieter geschuldeten Leistung richtet sich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot des Anbieters, nicht jedoch nach allgemeinen werblichen Informationen im Internet oder anderen Medien. Besprochene Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind nur bei Bestätigung in Schrift- oder Textform verbindlich. 2. Der Anbieter erbringt Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Online-Marketing und Leadgenerierung. Die Dienste werden entweder dauerhaft über einen vereinbarten Leistungszeitraum oder in einzelnen Terminen erbracht. 3. Der Anbieter kann Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen, um vertraglich geschuldete Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf Mitwirkung einer bestimmten Person besteht nicht. 4. Der Anbieter verpflichtet sich gemäß der Natur seiner angebotenen Dienstleistungen nicht zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, wie das Erreichen bestimmter Umsatzzahlen oder Kennzahlen. 5. Sind zwischen Anbieter und Kunden feste Termine zur Besprechung vereinbart, sind diese verbindlich. Eine Nachholung oder Verschiebung ist nicht möglich, es sei denn, der Anbieter ist an der Leistungserbringung verhindert. 6. Zusätzliche Kosten, die über den Vertragsgegenstand hinausgehen, werden nicht vom Anbieter getragen. Bei Vertragsschluss des Kunden mit Dritten tritt der Anbieter nicht als Bevollmächtigter oder Erfüllungsgehilfe auf. 7.Bei Bestellungen der Leads erfolgt die Lieferung in Tranchen. Die ersten qualifizierten Leads werden innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zahlungseingang geliefert. Die Gesamtmenge wird spätestens nach 60 Kalendertagen erreicht. Der Kunde erhält fortlaufend Zugang zum CRM-System, in dem gelieferte Leads eingepflegt werden. Sollte im Angebot eine bestimmte Lieferzeit ausgemacht werden ist diese gültig.
§ 3 Vertragsschluss
1. Allgemein angebotene Dienstleistungen des Anbieters stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Sie laden den Kunden nur ein, dem Anbieter ein verbindliches Angebot zu machen. 2. Der Vertrag zwischen dem Anbieter und Kunden kommt zustande, wenn sich beide über den Vertragsschluss einig sind und dies übereinstimmend erklären. Die Erklärungen bedürfen keiner speziellen Form. Der Vertrag kann daher z. B. in einer Videokonferenz, per Chat, Telefon, E-Mail, Fax oder schriftlich geschlossen werden, z. B. durch Bestätigung eines per E-Mail oder Messenger übersandten Angebots in Textform. Der Kunde willigt ein, dass der Anbieter das Telefonat, die Video-Konferenz oder den Chat zu Beweis- und Dokumentationszwecken nur aufzeichnet nach vorheriger separater schriftlicher Einwilligung des Kunden, die jederzeit widerruflich ist. 3. Sofern der Kunde ein Angebot unterbreitet, kommt der Vertrag durch Annahme des Angebots durch den Anbieter zustande, indem dieser dem Kunden eine Bestätigung in Textform oder die Anmeldedaten für ein vom Anbieter bereitgestelltes Kundenportal übersendet.
§ 4 Vergütung
1. Die Höhe der vom Kunden geschuldeten Vergütung ist im jeweiligen Angebot des Anbieters angegeben und verbindlich. 2. Mitgeteilte Preise sind Nettopreise, hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. 3. Der Anbieter kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Erfüllung der Leistungen von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. 4. Mehrere Kunden desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.
§ 5 Zahlung & Rechnung
1. Die geschuldete Vergütung ist sofort in voller Höhe nach Vertragsschluss fällig, es sei denn, zwischen den Parteien wurde individuell etwas anderes vereinbart. Bei Ratenzahlung ist die Zahlung im Voraus für den jeweiligen Leistungszeitraum fällig. 2. Die geschuldete Vergütung ist gemäß der vereinbarten Zahlungsmodalitäten fällig. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung im Voraus für den jeweiligen Leistungszeitraum. 3. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto des Anbieters. Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch per E-Mail. 4. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, die Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderung auszusetzen. 5. Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen nach Fälligkeit und erfolgloser Abmahnung mit angemessener Nachfrist (weitere 7 Tage) ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. 6. Bei Zahlungsverzug, Rücklastschrift oder unberechtigten Einwendungen ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter Schadensersatz gemäß den Bedingungen des Zahlungsdienstleisters zu leisten.
§ 6 Reklamationen und Lead-Ersatz
1. Als fehlerhafter Lead gilt ausschließlich, wenn (a) die Telefonnummer nicht existiert/nicht zugeordnet ist, (b) der angegebene Name offenkundig falsch ist (Platzhalter, Phantasiename) oder (c) die E-Mail-Adresse beim ersten Zustellversuch permanent fehlschlägt (Bounce).
2.Der Anbieter liefert initial 10% mehr Leads als vertraglich vereinbart. Diese zusätzlichen Leads dienen als Puffer für etwaige fehlerhafte Kontakte im Sinne von Absatz 1. Ein darüber hinausgehender Ersatzanspruch besteht nicht. 3. Von der Ersatzpflicht ausgenommen sind Leads, bei denen lediglich die E-Mail-Adresse nicht erreichbar ist oder der Kontakt nicht auf Anfragen reagiert. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die kaufmännische Qualität, Interessentenschaft oder Kontaktbereitschaft der vermittelten Personen.
§ 7 Mitwirkungspflicht des Kunden
1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es bei Dienstleistungen entscheidend von seiner Mitwirkung abhängt, ob und wie schnell er eigene Ziele und Erfolge erreicht. Seine Mitwirkung ist daher von zentraler Bedeutung für den Nutzen, den er aus dem Vertrag ziehen kann. 2. Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen bzw. Daten rechtzeitig bereitzustellen und korrekte sowie vollständige Auskünfte zu erteilen. 3. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten oder entstehen durch Umstände außerhalb der Einflusssphäre des Anbieters Verzögerungen, verlängert sich die Vertragsdauer entsprechend. 4. Der Kunde ist für die Bereitstellung eines funktionsfähigen digitalen Anschlusses verantwortlich, um die Leistungen des Anbieters zu nutzen. 5. Zugangsdaten für Plattformen des Anbieters sind vertraulich zu behandeln.
§ 8 Zurückbehaltungsrecht
1. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen. 2. Der Anbieter hat ein Zurückbehaltungsrecht an übergebenen Unterlagen, solange Forderungen aus dem Vertragsverhältnis offen sind.
§ 9 Haftung, Verjährung
1. Der Anbieter haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). 3. Der Anbieter haftet nicht für Daten- und Programmverluste, sofern diese durch regelmäßige Sicherung hätten vermieden werden können. 4. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt ein Jahr.
§ 10 Laufzeit, Kündigung
1. Verträge mit fester Laufzeit enden automatisch mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 2. Bei Verträgen mit automatischer Verlängerung: Der Vertrag verlängert sich jeweils um den ursprünglich vereinbarten Zeitraum, sofern er nicht mit einer Frist von einer Woche vor Ablauf der aktuellen Vertragsperiode schriftlich oder in Textform (E-Mail) gekündigt wird. 3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragspflichten trotz Abmahnung und angemessener Nachfrist nicht erfüllt.
§11 Datenschutz & Auftragsverarbeitung
1. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) Der Kunde ist verpflichtet, von der ersten Datenübermittlung einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO mit dem Anbieter abzuschließen. Der Vertrag kommt erst mit wirksamer Unterzeichnung des AVV durch beide Parteien zustande. 2. Aufschiebende Bedingung Die Wirksamkeit dieses Vertrages steht unter er aufschiebenden Bedingung der vollständigen Unterzeichnung des AVV. Bis dahin besteht kein Leistungsanspruch des Kunden. 3. Rechtsfolgen bei Nichtunterzeichnung Weigert sich der Kunde den AVV zu unterzeichnen oder unterschreib ihn nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Vertragsschluss, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Bereits gezahlte Beträge sind in diesem Fall unverzüglich zurückzuerstatten. 4. Haftung bei Datenweitergabe ohne AVV Werden Leistungen vom Anbieter erbracht oder Daten übermittelt, bevor ein AVV wirksam abgeschlossen wurde, haftet der Kunde dem Anbieter für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere Bußgelder, Abmahnungen oder Schadensersatzansprüche Dritter, in voller Höhe. 5.Datenschutzrechtliche Mitwirkungspflicht. Der Kunde stellt sicher, dass er seinerseits alle datenschutzrechtlichen Verpflichtungen einhält und verfügt über einen eigenständige, DSGVO- konforme Datenschutzerklärung. Der Anbieter ist berechtigt, die Lieferung von Leads auszusetzen, wenn Anhaltspunkte für datenschutz widriges Verhalten des Kunden besten. Jeder Tag der Aussetzung verlängert die vereinbarten Lieferfristen und den Gesamterfüllungszeitraum um den gleichen Zeitraum. Die Aussetzung endet erst mit Behebung des datenschutzrechtlichen Mangels durch den Kunden.
§ 11 Urheberrecht
1. Alle Arbeitsergebnisse des Anbieters bleiben dessen geistiges Eigentum. 2. Der Kunde erhält ein nicht exklusives Nutzungsrecht, das an die vollständige Zahlung der Vergütung gebunden ist.
§ 12 Unterlagen des Kunden
1. Der Anbieter ist berechtigt, die vom Kunden bereitgestellten Informationen als korrekt anzusehen. 2. Der Kunde gewährleistet, dass bereitgestellte Materialien frei von Rechten Dritter sind.
§ 13 Vertraulichkeit, Äußerungen
1. Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit. 2. Der Anbieter darf den Kunden als Referenz nennen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
§ 14 Elektronische Kommunikation
1. Die Kommunikation zwischen den Parteien kann elektronisch erfolgen, es sei denn, der Kunde fordert explizit eine andere Form an. 2. Rechnungen können elektronisch übermittelt werden.
§ 15 Schlussbestimmungen
1. Vertragssprache ist Deutsch. 2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.
4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Anbieters. 5. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
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